Satzung des Kundenbeirats
für Privat- und Gewerbekunden
der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG
Stand: Oktober 2016
Präambel
Die Mitglieder des Kundenbeirates vertreten die Interessen der Privat- und Gewerbekunden der STADTWERK AM
SEE GmbH & Co. KG. Sie erhalten die Möglichkeit zur beratenden Mitwirkung und aktiven Mitgestaltung
wesentlicher kundenrelevanter Leistungen und Abläufe und tragen Anregungen, Wünsche und Kritik in das
Unternehmen. Der Kundenbeirat ist das Bindeglied zwischen der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG und ihren
Kunden. Er informiert über das Kundenerleben von Image und Qualität der Produkte, Serviceleistungen und
ähnlicher Aspekte.
Mittels seiner inhaltlichen Arbeit soll der Kundenbeirat zur gesteigerten Kundenorientierung und
Kundenzufriedenheit beitragen.
§ 1 Aufgaben
- Der Kundenbeirat hat eine beratende Funktion für die STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG.
- Der Kundenbeirat gibt in Form von digitalen Umfragen seine Meinung zur Verbesserung von Service,
Prozessen, Produkten und sonstiger kundenrelevanter Angebote der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG.
- Die Aufgaben des Kundenbeirates beziehen sich nicht auf interne Angelegenheiten (u.a. aus den
Bereichen
Personal, Finanzen) der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG.
§ 2 Zusammensetzung
- Der Kundenbeirat für Privat- und Gewerbekunden besteht aus 100 Mitgliedern.
- Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist, dass der Kunde Strom oder Gas oder Wärme vom Stadtwerk am See bezieht.
- Die Vertreter der Kunden im Kundenbeirat sind unabhängige, ehrenamtliche Mitglieder, die einen
repräsentativen Querschnitt der Kundinnen und Kunden der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG für den
Bereich
Privat- und Gewerbekunden darstellen.
- Jeder volljährige Kunde der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG kann sich als Mitglied bewerben. Die
Auswahl
der Kundenbeiratsmitglieder erfolgt vor dem Hintergrund des erforderlichen Kundenquerschnittes nach
unterschiedlichen Alters- und Berufsgruppen und den Wohnverhältnissen. Aus den abgegebenen
Bewerbungen
werden die Kundebeiratsmitglieder durch die Abteilung Marketing und der Geschäftsführung ermittelt.
Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Mitarbeiter der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG können aus Gründen der Neutralität nicht Mitglied im
Kundenbeirat werden.
§ 3 Dauer der Mitgliedschaft
- Die Dauer der Mitgliedschaft des Kundenbeirates beträgt zwei Jahre. Eine Wiederberufung ist möglich,
ansonsten endet die Mitgliedschaft im Kundenbeirat mit Ablauf der Amtszeit.
- Die Mitgliedschaft endet vorzeitig durch Verzicht oder Ausschluss. Sie endet außerdem, wenn die
Kundenbeziehung zwischen dem Kundenbeiratsmitglied und der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG endet.
§ 4 Organisation
- Der Kundenbeirat wird ausschließlich in digitaler Form abgehalten. Hierzu gibt es einen geschützten
Bereich auf der Homepage des Stadtwerks am See, der nur den Mitgliedern des Kundenbeirats zur
Verfügung
steht.
- Die Mitglieder des Kundenbeirats erhalten pro teilgenommene Umfrage Punkte und beteiligen sich somit
an einem Bonussystem: Bronze = 200 Punkte = Teilnahme an zwei bis drei Umfragen, Silber = 600 Punkte =
Teilnahme an sechs bis sieben Umfragen, Gold = 1.000 Punkte = Teilnahme an zehn bis elf
Umfragen. Pro Status gibt es Gutscheine mit verschiedenen Wertigkeiten.
§ 6 Rechtliche Stellung
- Der Kundenbeirat ist kein Organ der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG. Er ist ein beratendes Gremium
für
die Privat- und Gewerbekunden der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG.
§ 7 Vertraulichkeit
- Die Mitglieder des Kundenbeirates erhalten durch ihre Tätigkeit im Kundenbeirat möglicherweise
Einblick
in vertrauliche Informationen, Angaben und Sachverhalte der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG. Alle
Mitglieder
des Kundenbeirates sind deshalb zur Verschwiegenheit über sämtliche im Kundenbeirat behandelten
Sachverhalte
und darüber hinaus erlangte vertrauliche Informationen und Angaben verpflichtet. Diese Pflicht
bleibt auch
nach Beendigung der Tätigkeit im Kundenbeirat bestehen. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser
Erklärung
umfassen alle durch den Informationsempfänger erlangten Schriftstücke, elektronische Dokumente,
mündliche
Auskünfte und Informationen in sonstiger Form.
§ 8 Auflösung
- Der Kundenbeirat kann durch Beschluss der Geschäftsführung der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG
aufgelöst
werden.
Friedrichshafen, den 21. Oktober 2016